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Fakten....)
Das
Schengener Abkommen
Das Schengener Abkommen wurde 1985 zunächst von nur fünf europäischen Ländern
unterzeichnet und damit außerhalb des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union
verwirklicht: Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Deutschland.
Schrittweise wurden die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
abgeschafft, um im “Schengener Raum“ die Freizügigkeit schneller zu
verwirklichen.
Durch den Wegfall der Personenkontrollen ist heute eine freie
Fahrt in immerhin fünfzehn Unterzeichnerstaaten möglich.
Genf/Brüssel
Der luxemburgische Ort Schengen ist
zum Synonym für ein Europa ohne Grenzkontrollen geworden. Am 14. Juni 1985
unterzeichneten die Regierungschefs von Deutschland, Frankreich und den
Benelux-Staaten in dem 400-Einwohner-Dorf ein Abkommen, das Halteschlangen und
Schlagbäume zwischen den EU-Mitgliedstaaten beenden sollte. Nach weiteren zehn
Jahren waren Personenkontrollen auch an Bahnübergängen, Flug- und Seehäfen
abgeschafft.
Gemeinsames elektronisches Fahndungssystem
Mit Schaffung der freien Fahrt verpflichteten sich die Staaten, ihre
Außengrenzen besser zu schützen. Die Grenzbeamten verfügen über ein gemeinsames
elektronisches Fahndungssystem, das Daten über gesuchte Kriminelle,
Auszuliefernde oder Auszuweisende enthält.
Bei besonderen Ereignissen kann das Abkommen zeitweise außer Kraft gesetzt
werden, um vorübergehend wieder Grenzkontrollen zu ermöglichen. Dies geschah
etwa nach den Terroranschlägen von Madrid im März 2004, aber auch bei
Gipfeltreffen oder sportlichen Großveranstaltungen, bei denen gewaltsame
Ausschreitungen erwartet wurden.
Großbritannien und Irland nicht dabei
“Schengen II“, das auch Schengener Durchführungsübereinkommen genannt wird,
führt am 19. Juni 1990 Ausgleichmaßnahmen dafür ein, dass mit “Schengen I“
Grenzkontrollen entfallen sind. Damit schreibt es Bedingungen zur Umsetzung des
Schengener Abkommens fest, die vornehmlich die Anwendung und Garantien für die
Verwirklichung des freien Personenverkehrs betreffen und einen einheitlichen
Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten sollen. Mit der Regelung für
den freien Personenverkehr fallen die Schlagbäume. Daraus resultiert ein
unkompliziertes und zügiges Reisen aller Staatsangehörigen der aktuell fünfzehn
Teilnehmerstaaten im Schengener Raum. Der eröffnet aber auch Bürgern aus
Drittstaaten eine gewisse Freizügigkeit innerhalb seiner Grenzen. Dazu wurden
nämlich Bedingungen für das Überschreiten der Außengrenzen gemeinsam festgelegt.
“Schengen II“ formuliert Bestimmungen über:
- die Einführung einer Koordinierung zwischen den Verwaltungen zur
Grenzüberwachung
- die Einführung eines gemeinsamen Visasystems, das die Vorschriften für die
Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im Schengen-Raum durch
ein sog. einheitliches Schengenvisum vereinheitlichen soll
- die Trennung von Reisenden aus dem Schengener Raum und aus Drittländern an
den Flughäfen und Häfen
- die Einbindung der Verkehrsunternehmen bei der Bekämpfung der illegalen
Einwanderung
- die Behandlung von Asylanträgen, vor allem die Bestimmung des
Mitgliedstaats, der für einen Asylantrag zuständig ist
- die Zusammenarbeit der Polizei, die bei Fahndungsaufträgen die Möglichkeit
einbezieht, den Verdächtigen über die Grenze nachzueilen
- die verstärkte Zusammenarbeit der Justizbehörden, denen eine raschere
Auslieferung und eine bessere Übermittlung der Strafausführung ermöglicht wird
- das “Schengener Informationssystem“ (SIS), das die grenzüberschreitende
Verbrechensbekämpfung erleichtern soll
- Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel
- die Rechtsangleichungen im Waffen- sowie im Betäubungsmittelrecht.
Zwar trat “Schengen II“ am 26. März 1995 in Kraft, jedoch
nur in den sieben Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg,
die Niederlande, Spanien und Portugal. Schon zuvor musste der Zeitpunkt für die
Öffnung der Grenzen häufiger verschoben werden. Denn es war sehr zeitaufwendig,
die erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu begründen. So
mussten u. a. Datenbanken und die dafür notwendigen Datenschutzbehörden
eingerichtet werden.
Auch akzeptierten weitere EU-Staaten das Abkommen nur mit
zeitlichen Verzögerungen. So willigten Italien 1990, Griechenland 1992 und
Österreich 1995 ein, im Jahr 1997 ihre Grenzkontrollen abzubauen. Bei
Griechenland kam es zu der langen Anlaufphase, weil der
Schengen-Exekutivausschuss noch Sicherheitsbedenken wegen der Einreiseverfahren
in Seehäfen und in Flughäfen hatte.
Dänemark, Finnland und Schweden unterzeichneten 1996
Beitrittsprotokolle zum Schengener Abkommen. Der Wegfall der Grenzkontrollen
erfolgte 2001. Zusätzlich vereinbarte die EU eine verstärkte Zusammenarbeit mit
Norwegen und Island. Denn diese Länder gehören zwar nicht der EU an, sind aber -
zusammen mit Dänemark, Finnland und Schweden - Mitglieder der Nordischen
Passunion, die ein dortiges Reisen schon ohne Grenzkontrollen ermöglicht. Da mit
ihnen 1996 Schengen-Kooperationsabkommen geschlossen wurden, wenden seit dem 25.
März 2001 auch Norwegen und Island das Schengen-Regelwerk in vollem Umfang an.
Allerdings unterzeichneten Großbritannien und Irland das Schengener Abkommen
nicht.
Alle Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens auf einen
Blick:
| Belgien |
Griechenland |
Norwegen |
| Dänemark |
Italien |
Österreich |
| Deutschland |
Island |
Portugal |
| Frankreich |
Luxemburg |
Schweden |
| Finnland |
Niederlande |
Spanien |
Mit der EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004 traten zwar auch die
zehn neuen EU-Staaten dem Schengener Abkommen formal bei. Das Einbeziehen in den
Schengen-Raum wird allerdings erst Ende 2007 beginnen, so dass bis dahin noch
Grenzkontrollen stattfinden. Die Entscheidung, wann und wie das Gesetzeswerk
über den freien Personenverkehr anzuwenden ist, wird für jedes der zehn Länder
einzeln getroffen. Zu den zehn neuen Beitrittsländern gehören Estland, Lettland,
Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Bezüglich der 2007 der EU beigetretenen Länder Bulgarien
und Rumänien ist eine Einbeziehung in das Schengener Abkommen noch
unbekannt.
Mit der Schweiz und Liechtenstein sind weitere Beitritte
zum Schengener Abkommen geplant, voraussichtlich 2008. Wie Island und Norwegen
würde sich die Schweiz als drittes Land dem Schengen-Raum ohne EU-Zugehörigkeit
anschließen.