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Das Schengener Abkommen  

Das Schengener Abkommen wurde 1985 zunächst von nur fünf europäischen Ländern unterzeichnet und damit außerhalb des rechtlichen Rahmens der Europäischen Union verwirklicht: Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Deutschland.

Schrittweise wurden die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen abgeschafft, um im “Schengener Raum“ die Freizügigkeit schneller zu verwirklichen.
Durch den Wegfall der Personenkontrollen ist heute eine freie Fahrt in immerhin fünfzehn Unterzeichnerstaaten möglich.

Genf/Brüssel
Der luxemburgische Ort Schengen ist zum Synonym für ein Europa ohne Grenzkontrollen geworden. Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die Regierungschefs von Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten in dem 400-Einwohner-Dorf ein Abkommen, das Halteschlangen und Schlagbäume zwischen den EU-Mitgliedstaaten beenden sollte. Nach weiteren zehn Jahren waren Personenkontrollen auch an Bahnübergängen, Flug- und Seehäfen abgeschafft.

Gemeinsames elektronisches Fahndungssystem

Mit Schaffung der freien Fahrt verpflichteten sich die Staaten, ihre Außengrenzen besser zu schützen. Die Grenzbeamten verfügen über ein gemeinsames elektronisches Fahndungssystem, das Daten über gesuchte Kriminelle, Auszuliefernde oder Auszuweisende enthält.

Bei besonderen Ereignissen kann das Abkommen zeitweise außer Kraft gesetzt werden, um vorübergehend wieder Grenzkontrollen zu ermöglichen. Dies geschah etwa nach den Terroranschlägen von Madrid im März 2004, aber auch bei Gipfeltreffen oder sportlichen Großveranstaltungen, bei denen gewaltsame Ausschreitungen erwartet wurden.

Großbritannien und Irland nicht dabei

“Schengen II“, das auch Schengener Durchführungsübereinkommen genannt wird, führt am 19. Juni 1990 Ausgleichmaßnahmen dafür ein, dass mit “Schengen I“ Grenzkontrollen entfallen sind. Damit schreibt es Bedingungen zur Umsetzung des Schengener Abkommens fest, die vornehmlich die Anwendung und Garantien für die Verwirklichung des freien Personenverkehrs betreffen und einen einheitlichen Raum der Sicherheit und des Rechts gewährleisten sollen. Mit der Regelung für den freien Personenverkehr fallen die Schlagbäume. Daraus resultiert ein unkompliziertes und zügiges Reisen aller Staatsangehörigen der aktuell fünfzehn Teilnehmerstaaten im Schengener Raum. Der eröffnet aber auch Bürgern aus Drittstaaten eine gewisse Freizügigkeit innerhalb seiner Grenzen. Dazu wurden nämlich Bedingungen für das Überschreiten der Außengrenzen gemeinsam festgelegt. “Schengen II“ formuliert Bestimmungen über:

  • die Einführung einer Koordinierung zwischen den Verwaltungen zur Grenzüberwachung
  • die Einführung eines gemeinsamen Visasystems, das die Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im Schengen-Raum durch ein sog. einheitliches Schengenvisum vereinheitlichen soll
  • die Trennung von Reisenden aus dem Schengener Raum und aus Drittländern an den Flughäfen und Häfen
  • die Einbindung der Verkehrsunternehmen bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung
  • die Behandlung von Asylanträgen, vor allem die Bestimmung des Mitgliedstaats, der für einen Asylantrag zuständig ist
  • die Zusammenarbeit der Polizei, die bei Fahndungsaufträgen die Möglichkeit einbezieht, den Verdächtigen über die Grenze nachzueilen
  • die verstärkte Zusammenarbeit der Justizbehörden, denen eine raschere Auslieferung und eine bessere Übermittlung der Strafausführung ermöglicht wird
  • das “Schengener Informationssystem“ (SIS), das die grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung erleichtern soll
  • Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel
  • die Rechtsangleichungen im Waffen- sowie im Betäubungsmittelrecht.


 
Zwar trat “Schengen II“ am 26. März 1995 in Kraft, jedoch nur in den sieben Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und Portugal. Schon zuvor musste der Zeitpunkt für die Öffnung der Grenzen häufiger verschoben werden. Denn es war sehr zeitaufwendig, die erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu begründen. So mussten u. a. Datenbanken und die dafür notwendigen Datenschutzbehörden eingerichtet werden.

Auch akzeptierten weitere EU-Staaten das Abkommen nur mit zeitlichen Verzögerungen. So willigten Italien 1990, Griechenland 1992 und Österreich 1995 ein, im Jahr 1997 ihre Grenzkontrollen abzubauen. Bei Griechenland kam es zu der langen Anlaufphase, weil der Schengen-Exekutivausschuss noch Sicherheitsbedenken wegen der Einreiseverfahren in Seehäfen und in Flughäfen hatte.

Dänemark, Finnland und Schweden unterzeichneten 1996 Beitrittsprotokolle zum Schengener Abkommen. Der Wegfall der Grenzkontrollen erfolgte 2001. Zusätzlich vereinbarte die EU eine verstärkte Zusammenarbeit mit Norwegen und Island. Denn diese Länder gehören zwar nicht der EU an, sind aber - zusammen mit Dänemark, Finnland und Schweden - Mitglieder der Nordischen Passunion, die ein dortiges Reisen schon ohne Grenzkontrollen ermöglicht. Da mit ihnen 1996 Schengen-Kooperationsabkommen geschlossen wurden, wenden seit dem 25. März 2001 auch Norwegen und Island das Schengen-Regelwerk in vollem Umfang an. Allerdings unterzeichneten Großbritannien und Irland das Schengener Abkommen nicht.

Alle Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens auf einen Blick:

Belgien Griechenland Norwegen
Dänemark Italien Österreich
Deutschland Island Portugal
Frankreich Luxemburg Schweden
Finnland Niederlande Spanien

Mit der EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004 traten zwar auch die zehn neuen EU-Staaten dem Schengener Abkommen formal bei. Das Einbeziehen in den Schengen-Raum wird allerdings erst Ende 2007 beginnen, so dass bis dahin noch Grenzkontrollen stattfinden. Die Entscheidung, wann und wie das Gesetzeswerk über den freien Personenverkehr anzuwenden ist, wird für jedes der zehn Länder einzeln getroffen. Zu den zehn neuen Beitrittsländern gehören Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Bezüglich der 2007 der EU beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien ist eine Einbeziehung in das Schengener Abkommen noch unbekannt.

Mit der Schweiz und Liechtenstein sind weitere Beitritte zum Schengener Abkommen geplant, voraussichtlich 2008. Wie Island und Norwegen würde sich die Schweiz als drittes Land dem Schengen-Raum ohne EU-Zugehörigkeit anschließen.