|
|
Hochzeit
Heiratsantrag
Der Heiratsantrag ist historisch als der Auftakt zu einer Vertragsverhandlung zu sehen, denn die anschließende Verlobung hatte die Aufgabe, dass alle
finanziellen und rechtlichen Absprachen zwischen den Eheleuten unter Zeugen geregelt
werden. Sie wurde mit einem Handschlag besiegelt, woraus auch die heutige Redewendung "Um die Hand anhalten" herrührt. Dieser Handschlag erfolgte zwischen dem Vater der Braut und dem Bräutigam. Auf diese Weise wurde die Ehe geschlossen, somit war das Heiratsversprechen also der Eheschluß. Die Verlobung wurde von der Kanzel bekannt gegeben, von welcher die Hochzeiter "polterten", daher der Begriff "Polterabend".
Ein Heiratsantrag kann ganz still und leise zwischen den Eheleuten geschlossen werden oder aber auch in alle Welt hinausposaunt werden. Viele Antragsteller - ob Männer oder Frauen - scheuen keine Mühe und denken sich etwas besonders Witziges, Exklusives oder Überraschendes aus, an das man sich auch noch Jahre später gerne erinnert. Hier ein paar Ideen dazu:
ein Bettlaken mit Liebesschwüren über der Haustür der Zukünftigen anbringen
- ein Flugzeugbanner mit dem Antrag oder ein Heißluftballon
- ein Dutzend Herzluftballons im Vorgarten der Angebeteten befestigen
- ein Inserat in der Zeitung, ein Antrag im Radio, eine Internetseite
- ein gemeinsames romantisches Wochenende in Rom, Venedig, Paris oder auch in
einem Schloss, einer Burg, einem Leuchtturm oder einem kleinen abgeschiedenen
Landgasthof
- der Antrag an einem außergewöhnlichen Ort,
z.B. im Theater, auf einer Kreuzfahrt etc.
- ein musikalischer Antrag als Minnegesang bei Mondenschein vor dem Fenster
der Zukünftigen oder von einer bestellten Gesangstruppe
- ein Überraschungspaket mit lauter Dingen für die gemeinsame Zukunft wie z.B.
einem Päckchen Reis, einer Sammlung von 1-Cent-Stücken für die Hochzeitsschuhe,
ein Bild der Hochzeitskirche, ein Braut-Puppen-Paar...
- eine Magerite zum Zupfen (die Blütenblätter natürlich vorher genau
abgezählt): sie liebt mich, sie liebt mich nicht, ...
Auf
keinen Fall darf beim Antrag und der Verlobung der Ring bzw. die
Verlobungsringe fehlen. Wie sie aussehen sollen, ob schlicht
oder mit Brilliant oder ganz anders, das sollte man möglichst vorher in
Erfahrung gebracht haben, um nicht zu enttäuschen.

|